Die DTG als Verband unterstützt das Ziel, den Zuckerkonsum zu senken und ernährungsmitbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Bei der im Haushaltsbegleitgesetz 2027 vorgesehenen Zuckergetränkesteuer kommt es jedoch auf die konkrete Ausgestaltung an. In ihrem Positionspapier vom 20. Oktober 2026 fordert die DTG klare Ausnahmen für zoologische Einrichtungen, Schutz vor Doppelbesteuerung und ausreichend Zeit für die Umstellung. Im Mittelpunkt steht die Praxistauglichkeit: Die Regelungen müssen zum Alltag in Zoos, Tierparks und Wildparks passen.
Gastronomie gehört zum Tierparkbesuch
Ein Getränk am Spielplatz, eine Erfrischung auf dem Rundweg oder eine Pause im Picknickbereich: Gäste nutzen gastronomische Angebote auf dem gesamten Gelände. Die Gastronomie gehört damit zum Besuchserlebnis, sichert Arbeitsplätze und trägt zur Finanzierung zoologischer Einrichtungen bei. Aus unserer Sicht darf die steuerliche Behandlung eines Getränks deshalb nicht davon abhängen, an welcher Verkaufsstelle es ausgegeben wird oder wie weit sich die Gäste anschließend vom Ausschank entfernen. Gerade kleinere Einrichtungen ohne eigene Steuer- oder Zollabteilung benötigen eindeutige Vorgaben, die sich ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand umsetzen lassen.
Sechs Forderungen für eine praktikable Umsetzung
Mit unserem an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags gerichteten Positionspapier setzen wir uns für folgende Anpassungen ein:
- Zoologische Einrichtungen ausdrücklich ausnehmen
Zoos, Tierparks und Wildparks sowie ihre gastronomischen Angebote sollen ausdrücklich in die Gastronomie-Ausnahme des § 7 Absatz 2 aufgenommen werden. Dabei darf es keinen Unterschied machen, ob die Einrichtung die Gastronomie selbst betreibt oder an Pächter vergeben hat. - „Vor Ort“ eindeutig definieren
Entscheidend soll die Abgabe in offenen Trinkgefäßen zum alsbaldigen Verzehr auf dem gesamten Betriebsgelände sein – nicht nur unmittelbar an der Verkaufsstelle. Eine Anknüpfung an die umsatzsteuerliche Unterscheidung zwischen Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf lehnt die DTG ab. - Doppelbesteuerung im Gesetz ausschließen
Werden bereits versteuerte Sirupe oder Postmix-Konzentrate weiterverarbeitet, etwa in Schankanlagen oder zu Slush-Eis, darf dadurch keine erneute Steuer entstehen. Diese Klarstellung gehört nach Auffassung der DTG unmittelbar in den Gesetzestext. - Keine Anzeigepflicht ohne Steuerwirkung
Die von der Gastronomie-Ausnahme erfassten Fälle und die Verarbeitung bereits versteuerter Sirupe und Konzentrate sollen ausdrücklich von der Anzeigepflicht beim Zoll ausgenommen werden. - Einführung auf den 1. Januar 2028 verschieben
Die DTG spricht sich gegen den vorgesehenen Start am 1. Juli 2027 mitten in der Hauptsaison aus. Stattdessen fordert sie eine Einführung zum Jahresbeginn 2028. Hilfsweise müssen Verträge geschützt werden, die vor der Verkündung des Gesetzes geschlossen wurden. - Verbindlichen Praxisaustausch sicherstellen
Zoologische Verbände, Gastronomie und zuständige Steuerbehörden sollen vor der Umsetzung gemeinsam Lösungen abstimmen, die im Betriebsalltag funktionieren.
Keine Umstellung mitten in der Hauptsaison
Ein Start im Juli würde zahlreiche Anpassungen im laufenden Saisonbetrieb erfordern: Preise, Kassensysteme, Automaten, Speisekarten und Lieferverträge müssten überprüft und geändert werden. Besonders schwierig wäre der Umgang mit bereits verkauften Gruppen- und Schulklassenangeboten, Tickets mit Getränkeleistungen sowie Catering- und Pauschalverträgen. Diese lassen sich nachträglich kaum anpassen.
Die DTG fordert deshalb einen verlässlichen zeitlichen Vorlauf. Nach Einschätzung des Verbands würden die geforderten Klarstellungen das Steueraufkommen praktisch nicht verändern, zugleich aber unnötige Bürokratie und Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Prävention braucht einen umfassenden Ansatz
Für uns als Bundeszooverband ist eine Steuer allein nicht das geeignete zentrale Instrument zur Prävention. Ernährungsbildung, Aufklärung, Eigenverantwortung, verlässliche Kennzeichnung, Innovation und attraktive gesündere Alternativen müssen Teil einer umfassenden Strategie sein.
Hier können auch zoologische Einrichtungen einen Beitrag leisten: Die mehr als 100 DTG-Mitgliedseinrichtungen erreichen jährlich über 20 Millionen Menschen. Ihr Bildungs- und Erlebnisumfeld bietet die Möglichkeit, entsprechende Themen aufzugreifen und Besucherinnen und Besucher zu sensibilisieren.
Wir als Verband stehen Politik, Behörden und Sachverständigen für den weiteren Austausch zur Verfügung. Ziel sind klare und praktikable Regelungen, die Gesundheitsprävention unterstützen und zugleich die betrieblichen Rahmenbedingungen zoologischer Einrichtungen berücksichtigen.






