UV-Leuchtmittel für Tierwohl und Artenschutz erhalten

Gemeinsames Engagement für eine wichtige Ausnahme

Geeignete UV-Leuchtmittel sind für die tiergerechte Haltung vieler Tierarten unverzichtbar. Deshalb setzten wir uns als Verband gemeinsam mit vielen weitere nationalen und internationalen Verbänden für den Erhalt der bestehenden Ausnahmeregelungen ein.

Der BNA hat im Rahmen der laufenden Überprüfung der europäischen RoHS-Richtlinie eine verbändeübergreifende Stellungnahme zur Verlängerung der Ausnahmen für quecksilberhaltige UV-Leuchtmittel eingereicht. Mehr als 45 nationale und internationale Organisationen aus den Bereichen Artenschutz, Tiermedizin, Zoos, Heimtierhaltung und Heimtierbranche unterstützen diese Forderung.

Warum brauchen Tiere UV-Licht?

Für viele Amphibien, Reptilien, Vögel und kleine Säugetiere ist das natürliche Sonnenlicht ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. In menschlicher Obhut muss dieses Licht so gut wie möglich nachgebildet werden. Dabei erfüllen die verschiedenen Bestandteile des Lichts unterschiedliche Aufgaben:

UV-B-Licht unterstützt die Bildung von Vitamin D₃. Dieses Vitamin ist wichtig für den Calciumstoffwechsel sowie für die Entwicklung von Knochen und Schildkrötenpanzern.

UV-A-Licht beeinflusst unter anderem Orientierung, Kommunikation und weitere natürliche Verhaltensweisen.

Sichtbares Licht hilft Tieren, ihre Umgebung wahrzunehmen, Nahrung zu finden, Gefahren zu erkennen und den Tag-Nacht-Rhythmus zu steuern.

Infrarot-A-Licht unterstützt vor allem wechselwarme Tiere bei der Regulierung ihrer Körpertemperatur.

Eine geeignete Beleuchtung ist deshalb kein Komfortmerkmal. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für Gesundheit, Wohlbefinden, natürliche Verhaltensweisen und Fortpflanzung.

Warum sind die Leuchtmittel für Zoos wichtig?

Zoologische Einrichtungen tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz bedrohter Tierarten. Sie beteiligen sich an koordinierten Erhaltungszuchtprogrammen, unterstützen Wiederansiedlungsprojekte und leisten wichtige Beiträge zur Forschung und zum Wissenstransfer.

Viele bedrohte Reptilien- und Amphibienarten können nur dann erfolgreich gehalten und gezüchtet werden, wenn ihre speziellen Ansprüche an Licht und Wärme erfüllt werden. Dazu gehört häufig eine Kombination verschiedener Strahlungsbereiche. Die Tiere müssen außerdem die Möglichkeit haben, selbst zwischen wärmeren und kühleren Bereichen zu wählen.

Derzeit stehen in vielen Anwendungsbereichen keine technisch und biologisch gleichwertigen Alternativen zur Verfügung. Moderne LED-Leuchtmittel können zwar sichtbares Licht erzeugen, bilden jedoch nicht automatisch das benötigte UV- und Infrarot-A-Spektrum in der erforderlichen Qualität ab. Ein einfacher Austausch könnte daher die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen und erfolgreiche Nachzuchten gefährden.

Das hätte nicht nur Folgen für die einzelne Haltung. Wenn Nachzuchten ausbleiben, kann dies auch die langfristige Sicherung ganzer Populationen erschweren. Geeignete Leuchtmittel sind damit ein wichtiger Baustein für den Ex-situ-Artenschutz – also den Schutz von Arten außerhalb ihres natürlichen Lebensraums.

Aktueller Sachstand:

Die unterzeichnenden Organisationen fordern, die bestehenden Ausnahmen für UV-Leuchtmittel im Rahmen der RoHS-Richtlinie über das Jahr 2027 hinaus zu verlängern.

Solange die Europäische Kommission hierzu noch keine anderslautende Entscheidung getroffen hat, dürfen die betroffenen Leuchtmittel nach aktuellem Stand auch über das Frühjahr 2027 hinaus in der Europäischen Union angeboten, verkauft und verwendet werden.

Die ausführliche Stellungnahme des BNA wurde beim Öko-Institut als Auftragnehmer der Europäischen Kommission eingereicht und dort veröffentlicht. Sie kann über den entsprechenden Link in der Pressemitteilung abgerufen werden.

Für Tierwohl und Artenschutz gilt: Solange keine technisch und biologisch gleichwertigen Alternativen zur Verfügung stehen, müssen die bestehenden Ausnahmen erhalten bleiben.

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